Organe der VAP
Organe der VAP sind gemäß § 5 VAPS die Vertreterversammlung und der
Vorstand.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs
Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und sechs Vertreter der
Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Die Arbeitgebervertreter und ihre
Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) sein.
Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Von
den Versichertenvertretern und ihren Stellvertretern müssen mindestens je vier
Versicherte der Anstalt sein. Die Versichertenvertreter werden von den im
Bereich der Aktiengesellschaften und der BAnst PT vertretenen Gewerkschaften
benannt und von der BAnst PT in der Reihenfolge ihrer Benennungen bestellt.
Grundlage für die Zahl der von den Gewerkschaften zu benennenden
Versichertenvertreter ist das Ergebnis aller Stimmen der jeweils letzten Wahl
zu den Betriebsräten/ Personalräten bei den Aktiengesellschaften und der BAnst
PT nach d'Hondt. Scheidet ein Arbeitgebervertreter aus, benennt der
Arbeitgeber, der das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der
BAnst PT bestellt wird. Scheidet ein Versichertenvertreter aus, benennt die
Gewerkschaft, die das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der
BAnst PT bestellt wird. Mitglieder der Vertreterversammlung und ihre
Stellvertreter können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören oder
Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Für den Vorsitz in der
Vertreterversammlung sind ein Arbeitgebervertreter und ein
Versichertenvertreter zu wählen. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei
Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der
Vertreterversammlung.
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Frau Heike Cox, Deutsche Telekom AG
stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Herr Stephan Teuscher, ver.di
Vorstand
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Vertreter der
Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und drei Vertreter der Versicherten
(Versichertenvertreter) sind. Jeder Arbeitgebervertreter hat einen ersten und
einen zweiten Stellvertreter, die ihn im Falle der Verhinderung in seiner
Eigenschaft als Mitglied des Vorstands vertreten; Stellvertreter der
Versichertenvertreter sind in der Reihenfolge ihrer Aufstellung die als
Stellvertreter in den Vorschlagslisten der Gewerkschaften benannten verfügbaren
Personen. Bei Verhinderung der Versichertenvertreter werden die Stellvertreter
in der bei der Wahl festgelegten Reihenfolge eingeladen. Der Geschäftsführer
gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Arbeitgebervertreter und ihre
Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG
, der Deutschen Telekom AG und der BAnst PT sein.
Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Die
Versichertenvertreter und ihre Stellvertreter werden von den
Versichertenvertretern in der Vertreterversammlung aus den Reihen der
Versicherten gewählt. Die Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig
Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Für den Vorsitz im Vorstand sind ein
Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen, und zwar wählen
die Arbeitgebervertreter und die Versichertenvertreter je für sich getrennt den
Vertreter ihrer Gruppe. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre
Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Vorstands.
Vorsitzender des Vorstands
Herr Peter Ehmann, ver.di
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Herr Benedikt Engbroks, Deutsche Post AG |
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