Organe der VAP
Organe der VAP sind gemäß § 5 VAPS die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und sechs Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) sein.

Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Von den Versichertenvertretern und ihren Stellvertretern müssen mindestens je vier Versicherte der Anstalt sein. Die Versichertenvertreter werden von den im Bereich der Aktiengesellschaften und der BAnst PT vertretenen Gewerkschaften benannt und von der BAnst PT in der Reihenfolge ihrer Benennungen bestellt. Grundlage für die Zahl der von den Gewerkschaften zu benennenden Versichertenvertreter ist das Ergebnis aller Stimmen der jeweils letzten Wahl zu den Betriebsräten/ Personalräten bei den Aktiengesellschaften und der BAnst PT nach d'Hondt. Scheidet ein Arbeitgebervertreter aus, benennt der Arbeitgeber, der das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Scheidet ein Versichertenvertreter aus, benennt die Gewerkschaft, die das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Mitglieder der Vertreterversammlung und ihre Stellvertreter können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören oder Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Für den Vorsitz in der Vertreterversammlung sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung.

Vorsitzende der Vertreterversammlung
Frau Heike Cox, Deutsche Telekom AG
stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Herr Stephan Teuscher, ver.di


Vorstand
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und drei Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Jeder Arbeitgebervertreter hat einen ersten und einen zweiten Stellvertreter, die ihn im Falle der Verhinderung in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands vertreten; Stellvertreter der Versichertenvertreter sind in der Reihenfolge ihrer Aufstellung die als Stellvertreter in den Vorschlagslisten der Gewerkschaften benannten verfügbaren Personen. Bei Verhinderung der Versichertenvertreter werden die Stellvertreter in der bei der Wahl festgelegten Reihenfolge eingeladen. Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG , der Deutschen Telekom AG und der BAnst PT sein.

Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Die Versichertenvertreter und ihre Stellvertreter werden von den Versichertenvertretern in der Vertreterversammlung aus den Reihen der Versicherten gewählt. Die Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Für den Vorsitz im Vorstand sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen, und zwar wählen die Arbeitgebervertreter und die Versichertenvertreter je für sich getrennt den Vertreter ihrer Gruppe. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Vorstands.

Vorsitzender des Vorstands
Herr Peter Ehmann, ver.di

stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Herr Benedikt Engbroks, Deutsche Post AG