Willkommen bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)
Als Anstalt des öffentlichen Rechts erbringen wir im Wege einer privatrechtlichen Versicherung die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Tarifkräfte der bei uns beteiligten Arbeitgeber.
Bereits seit 1926 sind wir für unsere Versicherten Ansprechpartner für Versorgungs- und Versicherungsrenten.
Nachfolgend informieren wir Sie, wie Leistungsansprüche umgesetzt werden können und stellen Ihnen hierfür die Antragsformulare zur Verfügung.
Ihr VAP-Team

Ein freundliches älteres Ehepaar im Rentenalter sitzt an einem Tisch vor einem Laptop. Sie, sitzend vor dem Laptop, schaut in die Kamera, er daneben schaut ins Laptop.
Aktuelles – Was gibt es Neues bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost?
Über uns - Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
Wir über uns
Die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost - VAP - ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz befindet sich in Stuttgart.
Die VAP wurde am 01.01.1926 gegründet und hat den Zweck, ihren Versicherten und deren Hinterbliebenen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Geschäftsbereich
Zum Geschäftsbereich der Anstalt gehören die drei Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost
- Deutsche Post AG,
- Deutsche Telekom AG,
- Deutsche Bank AG (davor Deutsche Postbank AG),
sowie die
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
- Bundesdruckerei Gruppe GmbH,
- DTM Deutsche Tele Medien GmbH.
Aufsichtsbehörde, Organe
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost führt die Aufsicht über die Anstalt, insbesondere über die Tätigkeit der Anstaltsorgane.
Organe der Anstalt sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Geschäftsführer der VAP
Herr Siegfried Fuhrig
Rechtsmittel
Gegen Entscheidungen der Anstalt nach § 60 Abs. 2 VAPS sowie sonstige Entscheidungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs- oder Leistungsverhältnis ist vor Erhebung der Klage ein Einspruchsverfahren durchzuführen. Der Einspruch ist innerhalb von drei Monaten, nachdem die Entscheidung der Anstalt bekanntgegeben worden ist, schriftlich und persönlich unterschrieben bei der Anstalt einzureichen.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit dem Zugang der Entscheidung, in der die Anstalt auf die Möglichkeit des Einspruchs und die Folgen der Fristversäumnis hingewiesen hat. Wird fristgerecht kein Einspruch erhoben, so wird die Anstalt von der Pflicht zur Zahlung anderer Leistungen frei. Dies gilt nicht für offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Über den Einspruch nach § 70 Abs. 1 entscheidet die Einspruchsstelle. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Die Geschäftsführung fertigt die Entscheidung der Einspruchsstelle aus und bewirkt deren Zustellung. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Die Klage gegen Entscheidungen der Einspruchsstelle nach § 71 Abs. 1 ist vor den für die Anstalt örtlich zuständigen ordentlichen Gerichten in Stuttgart innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung der Einspruchsstelle zulässig.
Die Organe der VAP
Die Organe der VAP sind gemäß § 5 VAPS die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und sechs Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) sein.
Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Von den Versichertenvertretern und ihren Stellvertretern müssen mindestens je vier Versicherte der Anstalt sein. Die Versichertenvertreter werden von den im Bereich der Aktiengesellschaften und der BAnst PT vertretenen Gewerkschaften benannt und von der BAnst PT in der Reihenfolge ihrer Benennungen bestellt. Grundlage für die Zahl der von den Gewerkschaften zu benennenden Versichertenvertreter ist das Ergebnis aller Stimmen der jeweils letzten Wahl zu den Betriebsräten/ Personalräten bei den Aktiengesellschaften und der BAnst PT nach d'Hondt. Scheidet ein Arbeitgebervertreter aus, benennt der Arbeitgeber, der das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Scheidet ein Versichertenvertreter aus, benennt die Gewerkschaft, die das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Mitglieder der Vertreterversammlung und ihre Stellvertreter können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören oder Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Für den Vorsitz in der Vertreterversammlung sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung.
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Frau Heike Cox, Deutsche Telekom AG
stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Herr Stephan Teuscher, ver.di
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und drei Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Jeder Arbeitgebervertreter hat einen ersten und einen zweiten Stellvertreter, die ihn im Falle der Verhinderung in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands vertreten; Stellvertreter der Versichertenvertreter sind in der Reihenfolge ihrer Aufstellung die als Stellvertreter in den Vorschlagslisten der Gewerkschaften benannten verfügbaren Personen. Bei Verhinderung der Versichertenvertreter werden die Stellvertreter in der bei der Wahl festgelegten Reihenfolge eingeladen. Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG , der Deutschen Telekom AG und der BAnst PT sein.
Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Die Versichertenvertreter und ihre Stellvertreter werden von den Versichertenvertretern in der Vertreterversammlung aus den Reihen der Versicherten gewählt. Die Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Für den Vorsitz im Vorstand sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen, und zwar wählen die Arbeitgebervertreter und die Versichertenvertreter je für sich getrennt den Vertreter ihrer Gruppe. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Vorstands.
Vorsitzender des Vorstands
Herr Peter Ehmann, ver.di
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Herr Benedikt Engbroks, Deutsche Post AG
Downloads
Antragsformulare, Hinweisblätter und Infomaterial
Nachfolgend finden Sie unsere Antragsvordrucke und Informationsblätter sowie die Satzung und weitere Informationen farblich getrennt nach:
- Deutsche Telekom AG mit Tochterunternehmen – magenta markierter Download Bereich – (Bearbeitung durch die Deutsche Telekom Services Europe HR-Kundenservice in Köln)
- Deutsche Post AG – gelb markierter Download Bereich – (Bearbeitung durch die Niederlassung Renten Service Stuttgart)
- Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) – grün markierter Download Bereich
Wenn Sie Beschäftigte/r der Deutschen Telekom AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sind oder waren, stehen für Sie die nachfolgenden Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung:
Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene.
Dieser Antrag kommt für Sie in Frage, wenn Sie nach Erfüllung der Wartezeit verbeamtet wurden, Sie beitragsfrei versichert waren, Ihr Angehöriger bei der VAP versichert war oder eine VAP Versicherungsrente bezogen hat (keine Versorgungsrente).
Hier finden Sie einen Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene, wenn Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Versorgungsrente hatte.
Mit diesem Sterbegeldantrag können Angehörige verstorbener Versorgungsrentenberechtigter VAP Sterbegeldleistungen beantragen. Dies gilt nicht für Versicherungsrentenberechtigte und Hinterbliebene, die eine Versorgungsrente für Hinterbliebene bezogen haben.
Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten als Bezieher einer Versicherungs- bzw. einer Versorgungsrente.
Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten von Beziehern einer Hinterbliebenenrente.
Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene.
Verwenden Sie diesen Antrag, wenn Sie zuletzt Beschäftigte/r der Deutschen Telekom AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sind oder waren, jedoch vor dem 01.01.1991 verbeamtet wurden:
Dieser Antrag wird vom Renten Service Stuttgart bearbeitet!
Wenn Sie Beschäftigte/r der Deutschen Post AG, der Deutsche Bank AG, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost oder der Bundesdruckerei Gruppe GmbH sind oder waren, stehen für Sie die nachfolgenden Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung:
Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene.
Dieser Antrag kommt für Sie in Frage, wenn Sie nach Erfüllung der Wartezeit verbeamtet wurden, Sie beitragsfrei versichert waren, Ihr Angehöriger bei der VAP versichert war oder eine VAP Versicherungsrente bezogen hat (keine Versorgungsrente).
Hier finden Sie einen Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene, wenn Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Versorgungsrente hatte.
Mit diesem Sterbegeldantrag können Angehörige verstorbener Versorgungsrentenberechtigter VAP Sterbegeldleistungen beantragen. Dies gilt nicht für Versicherungsrentenberechtigte und Hinterbliebene, die eine Versorgungsrente für Hinterbliebene bezogen haben.
Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten als Bezieher einer Versicherungs- bzw. einer Versorgungsrente.
Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten von Beziehern einer Hinterbliebenenrente.
Im grün hinterlegten Downloadbereich finden Sie die aktuelle Satzung der VAP, Informationen zu den Betriebsrentenberaterinnen und Betriebsrentenberatern der Deutschen Post AG, Informationen zur Richtlinie § 58a VAPS im Rahmen des Versorgungsausgleichs, den Versorgungstarifvertrag der Deutschen Bundespost und Hinweise zum Datenschutz im PDF-Format.
Hier können Sie die Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAPS) in der Fassung der 79. Satzungsänderung vom 28.11.2024 aufrufen.
Die Satzung kann bei der VAP auch schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich bestellt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Betriebsrentenberaterinnen und Betriebsrentenberater für die Betriebsrenten- und VAP-Angelegenheiten. Deren Zuständigkeit betrifft nicht den Bereich der Telekom.
Hier finden Sie Informationen zum Versorgungsausgleich. Mit Inkrafttreten am 31.12.2018 wurde vom Vorstand der VAP die Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß § 58a Abs.1 der Satzung der VAP Richtlinie § 58a beschlossen.
Hier finden Sie den Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost Versorgungstarifvertrag der DBP vom 16. Oktober 1969 für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.
Die Tarifverträge zur Zusatzversorgung können Sie bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber einsehen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Hier finden Sie das aktuelle Organigramm der VAP.
Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht informiert die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost über die Tätigkeit im Jahr 2023.
FAQ (häufige Fragen)
Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienstleister, diesen finden Sie auf Ihrer Mitteilung.
Dienstleister sind:
- HR-Kundenservice der Deutschen Telekom
(DTSE) in Köln
(Rufnummer: 0800 330 7571; E-Mail: hr-dtse@telekom.de) bei Fragen zur Auszahlung
oder
- Willis Towers Watson (WTW) in Reutlingen
(Rufnummer: 07121 9222-492; E-Mail: telekom-vap-service@wtwco.com) bei Fragen zu Leistungsanspruch.
WTW ist ausschließlich für die Telekom tätig. - Renten Service der Deutschen Post in Stuttgart
(Rufnummer: 0711 5 40 60-267; E-Mail: awl2@deutschepost.de), für alle sonstigen Fälle.
Um einen Anspruch auf eine Versorgungsrente oder eine Versicherungsrente zu erwerben, muss eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt sein. Hierbei kann es sich um Umlagemonate, Zeiten einer Pflichtversicherung sowie einer freiwilligen Versicherung handeln (§ 35 VAPS).
Sobald Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente beziehen (§ 36 VAPS) oder die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI erreicht haben.
Sie haben Anspruch auf eine Versicherungsrente, wenn die Wartezeit erfüllt, der Versicherungsfall eingetreten ist und Sie zu diesem Zeitpunkt beitragsfrei oder freiwillig versichert sind (§ 34 VAPS).
Stirbt ein Versicherter, der die Wartezeit erfüllt hat und der bis zu seinem Tode pflichtversichert ist oder als pflichtversichert gilt, oder stirbt ein Versorgungsrentenberechtigter, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsrente, wenn und solange ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. (§§ 42 ff VAPS).
Stirbt ein Versicherter, der die Wartezeit erfüllt hat und der bis zu seinem Tode freiwillig versichert, freiwillig weiterversichert oder beitragsfrei versichert ist, oder stirbt ein Versicherungsrentenberechtigter, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Versicherungsrente wenn und solange ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der BAnst PT unter:
Weiterführende Weblinks
Deutsche Post AG NL Renten Service
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html/
Deutsche Telekom AG
https://personalservice.telekom.com
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
https://www.banst-pt.de
Deutsche Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
https://www.vbl.de
Ihr Kontakt mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

Eine Person (PoC), deren Gesicht nicht zu sehen ist, sitzt tippend vor dem Laptop. Davor sind vier kleine Holzwürfel zu sehen mit Piktogramme für Email, Brief, Telefon und Handy.
Wenn Sie mit der VAP in Kontakt treten wollen, dann stehen Ihnen hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Postanschrift:
Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
Postfach 50 11 60
70341 Stuttgart
Hausanschrift:
Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
Nauheimer Str. 98
70372 Stuttgart
Telefon: 02 28 / 97 44 - 0
Telefax: 02 28 / 97 44 - 11709
Per E-Mail:
info@vap-stuttgart.de