Willkommen bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)

Als Anstalt des öffentlichen Rechts erbringen wir im Wege einer privatrechtlichen Versicherung die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Tarifkräfte der bei uns beteiligten Arbeitgeber.

Bereits seit 1926 sind wir für unsere Versicherten Ansprechpartner für Versorgungs- und Versicherungsrenten.

Nachfolgend informieren wir Sie, wie Leistungsansprüche umgesetzt werden können und stellen Ihnen hierfür die Antragsformulare zur Verfügung.

Ihr VAP-Team

VAP Stuttgart

Ein freundliches älteres Ehepaar im Rentenalter sitzt an einem Tisch vor einem Laptop. Sie, sitzend vor dem Laptop, schaut in die Kamera, er daneben schaut ins Laptop.

Aktuelles – Was gibt es Neues bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost?

25.06.2025

Neustart der VAP-Homepage - barrierefrei und im zeitgemäßen responsiven Design

Die VAP-Homepage erstrahlt in neuem Glanz – barrierefrei, blitzschnell und noch serviceorientierter. 
Unsere neue Homepage hat nun ein barrierefreies responsives Design, das heißt unsere Inhalte werden auf allen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Screenreader komfortabel lesbar angezeigt. Unser Ziel ist es, ohne Hürden den bestmöglichen Zugang zu unseren Leistungen zu bieten. Einfach, bequem und ohne Barrieren!
Ihr VAP Team

07.03.2025

Versand VAP Jahresbezugsmeldungen für das Jahr 2024

Die für Ihre Steuererklärung hilfreiche Jahresmeldung für das Jahr 2024 wird bis Ende März in den Versand gebracht.

29.01.2025

79. Satzungsänderung

Die 79. Satzungsänderung ist  veröffentlicht. Hierin finden Sie die neuen Abfindungstabellen für das Jahr 2025.

Über uns - Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

Wir über uns

Die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost - VAP - ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz befindet sich in Stuttgart.

Die VAP wurde am 01.01.1926 gegründet und hat den Zweck, ihren Versicherten und deren Hinterbliebenen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.


    Geschäftsbereich

    Zum Geschäftsbereich der Anstalt gehören die drei Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost

    • Deutsche Post AG,
    • Deutsche Telekom AG,
    • Deutsche Bank AG (davor Deutsche Postbank AG),

    sowie die

    • Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
    • Bundesdruckerei Gruppe GmbH,
    • DTM Deutsche Tele Medien GmbH.

    Aufsichtsbehörde, Organe

    Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost führt die Aufsicht über die Anstalt, insbesondere über die Tätigkeit der Anstaltsorgane.

    Organe der Anstalt sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.

    Geschäftsführer der VAP
    Herr Siegfried Fuhrig

    Rechtsmittel

    Gegen Entscheidungen der Anstalt nach § 60 Abs. 2 VAPS sowie sonstige Entscheidungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs- oder Leistungsverhältnis ist vor Erhebung der Klage ein Einspruchsverfahren durchzuführen. Der Einspruch ist innerhalb von drei Monaten, nachdem die Entscheidung der Anstalt bekanntgegeben worden ist, schriftlich und persönlich unterschrieben bei der Anstalt einzureichen.

    Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit dem Zugang der Entscheidung, in der die Anstalt auf die Möglichkeit des Einspruchs und die Folgen der Fristversäumnis hingewiesen hat. Wird fristgerecht kein Einspruch erhoben, so wird die Anstalt von der Pflicht zur Zahlung anderer Leistungen frei. Dies gilt nicht für offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Über den Einspruch nach § 70 Abs. 1 entscheidet die Einspruchsstelle. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Die Geschäftsführung fertigt die Entscheidung der Einspruchsstelle aus und bewirkt deren Zustellung. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

    Die Klage gegen Entscheidungen der Einspruchsstelle nach § 71 Abs. 1 ist vor den für die Anstalt örtlich zuständigen ordentlichen Gerichten in Stuttgart innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung der Einspruchsstelle zulässig.

    Die Organe der VAP

    Die Organe der VAP sind gemäß § 5 VAPS die Vertreterversammlung und der Vorstand.

    Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und sechs Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) sein.

    Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Von den Versichertenvertretern und ihren Stellvertretern müssen mindestens je vier Versicherte der Anstalt sein. Die Versichertenvertreter werden von den im Bereich der Aktiengesellschaften und der BAnst PT vertretenen Gewerkschaften benannt und von der BAnst PT in der Reihenfolge ihrer Benennungen bestellt. Grundlage für die Zahl der von den Gewerkschaften zu benennenden Versichertenvertreter ist das Ergebnis aller Stimmen der jeweils letzten Wahl zu den Betriebsräten/ Personalräten bei den Aktiengesellschaften und der BAnst PT nach d'Hondt. Scheidet ein Arbeitgebervertreter aus, benennt der Arbeitgeber, der das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Scheidet ein Versichertenvertreter aus, benennt die Gewerkschaft, die das Benennungsrecht hat, einen neuen Vertreter, der von der BAnst PT bestellt wird. Mitglieder der Vertreterversammlung und ihre Stellvertreter können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören oder Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Für den Vorsitz in der Vertreterversammlung sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung.

    Vorsitzende der Vertreterversammlung
    Frau Heike Cox, Deutsche Telekom AG

    stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung
    Herr Stephan Teuscher, ver.di
     

    Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) und drei Vertreter der Versicherten (Versichertenvertreter) sind. Jeder Arbeitgebervertreter hat einen ersten und einen zweiten Stellvertreter, die ihn im Falle der Verhinderung in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands vertreten; Stellvertreter der Versichertenvertreter sind in der Reihenfolge ihrer Aufstellung die als Stellvertreter in den Vorschlagslisten der Gewerkschaften benannten verfügbaren Personen. Bei Verhinderung der Versichertenvertreter werden die Stellvertreter in der bei der Wahl festgelegten Reihenfolge eingeladen. Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Arbeitgebervertreter und ihre Stellvertreter müssen Angehörige der Deutschen Post AG, der Deutschen Bank AG , der Deutschen Telekom AG und der BAnst PT sein.

    Sie werden von diesen Arbeitgebern benannt und von der BAnst PT bestellt. Die Versichertenvertreter und ihre Stellvertreter werden von den Versichertenvertretern in der Vertreterversammlung aus den Reihen der Versicherten gewählt. Die Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Für den Vorsitz im Vorstand sind ein Arbeitgebervertreter und ein Versichertenvertreter zu wählen, und zwar wählen die Arbeitgebervertreter und die Versichertenvertreter je für sich getrennt den Vertreter ihrer Gruppe. Die Gewählten sind abwechselnd je für zwei Jahre Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Vorstands.

    Vorsitzender des Vorstands
    Herr Peter Ehmann, ver.di

    stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
    Herr Benedikt Engbroks, Deutsche Post AG

    Downloads

    Antragsformulare, Hinweisblätter und Infomaterial

    Nachfolgend finden Sie unsere Antragsvordrucke und Informationsblätter sowie die Satzung und weitere Informationen  farblich getrennt nach:

    • Deutsche Telekom AG mit Tochterunternehmen – magenta markierter Download Bereich – (Bearbeitung durch die Deutsche Telekom Services Europe HR-Kundenservice in Köln)

    • Deutsche Post AG  – gelb markierter Download Bereich – (Bearbeitung durch die Niederlassung Renten Service Stuttgart)

    • Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) –  grün markierter Download Bereich


    Wenn Sie Beschäftigte/r der Deutschen Telekom AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sind oder waren, stehen für Sie die nachfolgenden Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung:

    Telekom Antrag auf Versicherungsrente für Versicherte oder Hinterbliebene (pdf, 225 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene.

    Dieser Antrag kommt für Sie in Frage, wenn Sie nach Erfüllung der Wartezeit verbeamtet wurden, Sie beitragsfrei versichert waren, Ihr Angehöriger bei der VAP versichert war oder eine VAP Versicherungsrente bezogen hat (keine Versorgungsrente).

    Telekom Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene (pdf, 247 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie einen Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene, wenn Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Versorgungsrente hatte.

    Telekom Antrag auf Sterbegeld (pdf, 98 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Mit diesem Sterbegeldantrag können Angehörige verstorbener Versorgungsrentenberechtigter VAP Sterbegeldleistungen beantragen. Dies gilt nicht für Versicherungsrentenberechtigte und Hinterbliebene, die eine Versorgungsrente für Hinterbliebene bezogen haben.

    Telekom Hinweisblatt über Anzeigepflichten (Stand: 06/2025) (pdf, 20 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten als Bezieher einer Versicherungs- bzw. einer Versorgungsrente.

    Telekom Hinweisblatt über Anzeigepflichten für Hinterbliebene (Stand: 06/2025) (pdf, 13 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten von Beziehern einer Hinterbliebenenrente.


    Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene. 

    Verwenden Sie diesen Antrag, wenn Sie zuletzt Beschäftigte/r der Deutschen Telekom AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sind oder waren, jedoch vor dem 01.01.1991 verbeamtet wurden:

    Antrag auf Versicherungsrente für Versicherte oder Hinterbliebene (pdf, 212 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Dieser Antrag wird vom Renten Service Stuttgart bearbeitet!

    Wenn Sie Beschäftigte/r der Deutschen Post AG, der Deutsche Bank AG, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost oder der Bundesdruckerei Gruppe GmbH sind oder waren, stehen für Sie die nachfolgenden Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung:

    Antrag auf Versicherungsrente für Versicherte oder Hinterbliebene (pdf, 212 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie einen VAP-Antrag zur Versicherungsrente bzw. Leistungen nach § 18 Betriebsrentengesetz für Versicherte oder Hinterbliebene.

    Dieser Antrag kommt für Sie in Frage, wenn Sie nach Erfüllung der Wartezeit verbeamtet wurden, Sie beitragsfrei versichert waren, Ihr Angehöriger bei der VAP versichert war oder eine VAP Versicherungsrente bezogen hat (keine Versorgungsrente).

    Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene (pdf, 241 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie einen Antrag auf Versorgungsrente für Hinterbliebene, wenn Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Versorgungsrente hatte.

    Antrag auf Sterbegeld (pdf, 91 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Mit diesem Sterbegeldantrag können Angehörige verstorbener Versorgungsrentenberechtigter VAP Sterbegeldleistungen beantragen. Dies gilt nicht für Versicherungsrentenberechtigte und Hinterbliebene, die eine Versorgungsrente für Hinterbliebene bezogen haben.

    Hinweisblatt über Anzeigepflichten (Stand: 06/2025) (pdf, 20 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten als Bezieher einer Versicherungs- bzw. einer Versorgungsrente.

    Hinweisblatt über Anzeigepflichten für Hinterbliebene (Stand: 06/2025) (pdf, 13 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie Informationen zu den Anzeigepflichten von Beziehern einer Hinterbliebenenrente.

    Im grün hinterlegten Downloadbereich finden Sie die aktuelle Satzung der VAP, Informationen zu den Betriebsrentenberaterinnen und Betriebsrentenberatern der Deutschen Post AG, Informationen zur Richtlinie § 58a VAPS im Rahmen des Versorgungsausgleichs, den Versorgungstarifvertrag der Deutschen Bundespost und Hinweise zum Datenschutz im PDF-Format.

    Satzung der VAP in der 79. Fassung (pdf, 1 MB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier können Sie die Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAPS) in der Fassung der 79. Satzungsänderung vom 28.11.2024 aufrufen.

    Die Satzung kann bei der VAP auch schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich bestellt werden.

    Betriebsrentenberaterinnen und Betriebsrentenberater in Betriebsrenten- und VAP-Angelegenheiten (pdf, 55 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie eine Übersicht der Betriebsrentenberaterinnen und Betriebsrentenberater für die Betriebsrenten- und VAP-Angelegenheiten. Deren Zuständigkeit betrifft nicht den Bereich der Telekom.

    Versorgungsausgleich gemäß § 58a Abs.1 der Satzung der VAP (pdf, 142 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie Informationen zum Versorgungsausgleich. Mit Inkrafttreten am 31.12.2018 wurde vom Vorstand der VAP die Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß § 58a Abs.1 der Satzung der VAP Richtlinie § 58a beschlossen.

    Versorgungstarifvertrag der Deutschen Bundespost (pdf, 84 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie den Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost Versorgungstarifvertrag der DBP vom 16. Oktober 1969 für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.

    Die Tarifverträge zur Zusatzversorgung können Sie bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber einsehen.

    Hinweise zum Datenschutz (pdf, 75 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Organigramm der VAP (pdf, 7 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Hier finden Sie das aktuelle Organigramm der VAP.

    Bericht über das Geschäftsjahr 2023 (pdf, 669 kB) PDF-Datei, öffnet in neuem Tab und wird heruntergeladen

    Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht informiert die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost über die Tätigkeit im Jahr 2023.

    FAQ (häufige Fragen)

    Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienstleister, diesen finden Sie auf Ihrer Mitteilung.
    Dienstleister sind:


    Um einen Anspruch auf eine Versorgungsrente oder eine Versicherungsrente zu erwerben, muss eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt sein. Hierbei kann es sich um Umlagemonate, Zeiten einer Pflichtversicherung sowie einer freiwilligen Versicherung handeln (§ 35 VAPS).

    Sobald Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente beziehen (§ 36 VAPS) oder die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI erreicht haben.

    Sie haben Anspruch auf eine Versicherungsrente, wenn die Wartezeit erfüllt, der Versicherungsfall eingetreten ist und Sie zu diesem Zeitpunkt beitragsfrei oder freiwillig versichert sind (§ 34 VAPS).

    Stirbt ein Versicherter, der die Wartezeit erfüllt hat und der bis zu seinem Tode pflichtversichert ist oder als pflichtversichert gilt, oder stirbt ein Versorgungsrentenberechtigter, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsrente, wenn und solange ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. (§§ 42 ff VAPS).

    Stirbt ein Versicherter, der die Wartezeit erfüllt hat und der bis zu seinem Tode freiwillig versichert, freiwillig weiterversichert oder beitragsfrei versichert ist, oder stirbt ein Versicherungsrentenberechtigter, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Versicherungsrente wenn und solange ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der BAnst PT unter:

    www.banst-pt.de

    Weiterführende Weblinks

    Deutsche Post AG NL Renten Service
    https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html/

    Deutsche Telekom AG
    https://personalservice.telekom.com

    Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
    https://www.banst-pt.de

    Deutsche Rentenversicherung
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
    https://www.vbl.de

    Ihr Kontakt mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

    Ihr Kontakt mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

    Eine Person (PoC), deren Gesicht nicht zu sehen ist, sitzt tippend vor dem Laptop. Davor sind vier kleine Holzwürfel zu sehen mit Piktogramme für Email, Brief, Telefon und Handy.

    Wenn Sie mit der VAP in Kontakt treten wollen, dann stehen Ihnen hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

    Postanschrift:
    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
    Postfach 50 11 60
    70341 Stuttgart

    Hausanschrift:
    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
    Nauheimer Str. 98
    70372 Stuttgart

    Telefon: 02 28 / 97 44 - 0
    Telefax: 02 28 / 97 44 - 11709

    Per E-Mail:
    info@vap-stuttgart.de